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Antwort
Ich bin wohl der einzige, der mir der Fragenden gleicher mng ist ;)
Also ich finde, das geht garnicht. Das zählsz doch schon als Erregund öffentlichen Ergernisses ? Ich verstehe die Sorge mit den Kindern. Wenn du das nochmal siehst, würde ich dagegen vorgehen :)