Antwort
Du darfst erst dann fahren , wenn Dir die Fahrerlaubnis rechtswirksam durch Übergabe einer Behörde , bzw. einer dazu berechtigten Person auch erteilt wurde .
Wurde die FE noch nicht rechtswirksam erteilt , so wäre die Fahrt eine Straftat nach §21 StVG .
Wende Dich daher bei jeglicher Form von Zweifel oder Unklarheiten unbedingt ERST mal an (D)eine Führerscheinstelle , und frage dort nach .