Hey,

darf man während des Unterrichts einfach auf die Toilette ohne zu fragen? Weil ich habe folgendes im Internet gefunden:

Jedermann hat das Recht, nicht, insbesondere nicht durch staatliche Gewalt am Besuch einer Toilette zur Verrichtung der Notdurft gehindert zu werden. Dieses Recht steht jedermann uneingeschränkt zu und ist z.B. durch Art. 3 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) und Art. 1 und 2 GG (Grundgesetz) abgesichert. Es ist elementares Grundrecht, seine Notdurft ungehindert auf Toiletten verrichten zu können.

Hier drin steht, das es jedermann uneingeschränkt zu steht und durch Art. 3 vom EMRK sowie von Art. 1 und 2 GG abgesichert ist.

Ich habe sowas nicht vor, aber das ist einfach mal so rein aus Interesse.