Der Postbote bestätigt mit seiner Unterschrift, dass der Busgeldbescheid beim Verdächtigen angekommen ist. Ab dann hat man 14 Tage Zeit Widerspruch einzulegen. Solltest du später behaupten, der Brief sei nie angekommen wird man dir mit der Unterschrift des Postboten das Gegenteil beweisen. Das ist keine kluge Strategie.

Da es sich bei dem Halter des Fahrzeugs um ihren Vater handelt, wird dieser vmtl ein Anhörungsbogen bekommen. In diesem wird er dazu aufgefordet sich zur Tat zu äußern. Wenn der Vater mitspielt und den Anhörungsbogen ignoriert, kann man versuchen auf die Verfolgungsverjährung abzuzielen. Die Polizei hat nämlich nur 3 Monate Zeit gegen deine Freundin zu ermitteln.

Damit das funktionieren kann, darf der Vater unter keinen Umständen irgendeine Nummer auf dem Anhörungsbogen anrufen oder gar darauf antworten. Auch ein "Ich möchte nichts dazu sagen" ist ein gravierender Fehler.

Wenn er das schafft, liegt die Ermittlung erstmal auf Eis und man gewinnt wertvolle Zeit. Überlicherweise dauert es 2-4Wochen bis der Anhörungsbescheid für den Vater kommt. Dann warten die Behörden 2 Wochen auf eine Reaktion. Kommt keine, wird beim Einwohnermeldeamt nachgefragt wer an der Adresse wohnt und Passfotos angefragt. Das dauert auch lange. Selten schicken sie sofort eine Streife zur Befragung vor Ort. Wenn die Eltern bei der Befragung standhaft bleiben, was nur wenige können - gehts zum Nachbarn. Spätestens dann wird die Fahrerin ermittelt. Aber das dauert.

Es besteht die Chance das die 3 Monate zw. Der Tat und der Ermittlung gegen deine Freundin verstreichen. Danach ist sie raus aus der Nummer.

Kommt aber innerhalb der 3 Monate ein schreiben was sich an deine Freundin richtet, bleibt nur der Widerspruch gegen den späteren Bußgeldbescheid. Das macht nur dann Sinn, wenn der Führerscheinverlust droht.

...zur Antwort