Also Grundlegend: Wenn dein Vater deine Mutter akkut Schlägt sollte sie die Polizei rufen. Diese kann einem Gewalttäter in einer gemeinsamen Wohnung der Wohnung verweisen und die Rückkehr bis zu 10 Tage untersagen.

Diese 10 Tage sind so gedacht dem Opfer Zeit zu geben bei Gericht Anordnungen nach Maßgabe des Gewaltschutzgesetzs (GewSchG) zu beantragen.

Problem ist, Hochzeit war im Ausland… und dort zieht es sich total in die länge.

Die Frage ist hier ob es sich um eine in Deutschland anerkannte Ehe handelt. Dann ist es nicht nötig die Ehe im Ausland Scheiden zu lassen.

Grundlegend gilt aber: Auch im Zuge der Scheiden wird dein Vater nicht einfach an seinem Anteil vom Haus enteignet werden. Eine Partei wird die andere über ihren Anteil Auszahlen müssen oder das Haus wird verkauft werden müssen. (Eine Gemeinsame Lösung wie eine Vermietung und dann Aufteilung der Mieteinnahmen oder eine Zahlung einer entsprechend reduzierten Miete einer Partei an die andere Partei scheint in der Konstellation ja eher unrealistisch.)

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