Antwort
Sie werden auch "Zinker" oder "Snitches" genannt. §31 BtMG Strafmilderung oder Absehen von Strafe: "Das Gericht kann die Strafe mildern oder von einer Bestrafung absehen, wenn der Täter durch freiwillige Offenbarung seines Wissens dazu beigetragen hat, dass Straftaten anderer aufgedeckt werden können."
das ist die definition eines 31er's...