Antwort
Klarna ist an sich nur ein vermittelnder Zahlungsdienstleister in externer Institution , der prinzipiell von jedem gewerblichen Händler mit der Abwicklung der Zahlungsverkehre beauftragt werden kann .
Die Art der Zahlungsweise ist dem Händler nach vorheriger Absprache mit Klarna dann relativ egal . Die Dienstleistungsgebühr für Klarna kann der Händler dann ggf. bereits in den Verkaufspreis des Artikels mit einkalkuliert haben .