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Antwort
Ja, das darf sie solange du noch keine 18 bist, hat sie die Verfügungsgewalt über dich im Rahmen der Erziehungsberechtigung.
Insofern ist sie von Gesetz her verpflichtet, dafür zu sorgen dass du einen vernünftigen Umgang pflegst.
Und wenn deine Mutter nunmal der Ansicht ist, dass deine Freundin nichts Gutes für dich ist, dann ist das eben so.
Aber mal ehrlich, treffen wirst du sie doch sowieso ;-) . Ich glaube deine Mutter übertreibt ein wenig ,jedoch kann ich als Außenstehender das natürlich nicht beurteilen.
Ich hoffe ich habe dir mit meiner Antwort ein wenig weiter geholfen :)
Mit Freundlichen Grüßen
Louis