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Richtig heißt es:
die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen;
Ein lebenswichtiges Interesse ist z.B.
Du hattest einen Unfall, wirst ins Krankenhaus eingeliefert und musst operiert werden. Wenn du nicht Ansprechbar bist, dann wirst du nicht in der Lage sein irgendeiner Datenverarbeitung zuzustimmen. So ist das Krankenhaus trotzdem berechtigt, Patientendaten von dir zu verarbeiten, wenn diese notwendig sind.