Hey,

angenommen jemand verbüßt eine Bewährungsstrafe, zu deren Auflagen bekanntlich gehört, dem Amtsgericht eine Adressänderung zu melden. Jetzt zieht man praktikumsbedingt heute bis Ende Oktober übergangsweise zu seinen Eltern in ein anderes Bundesland , um dann nach dem Praktikum wieder in eine andere Stadt in eine WG zu ziehen. Aktuell ist man aber noch in der Stadt gemeldet, wo die Strafe verhängt wurde und möchte das aus organisatorischen Gründen weiterhin bis Ende Oktober so beibehalten. Die Ummeldung soll dann erst bei dem erneuten Umzug Ende Oktober erfolgen. Bei der alten Wohnung werden die Briefe vom Nachmieter netterweise noch aufbewahrt , aber an der Klingel steht halt schon ein anderer name

Nun meine Frage: Ist es in diesem Fall erforderlich beim Amtsgericht eine Adressänderung anzugeben oder reicht es aus, wenn dies erst zum nächsten Umzug geschieht?