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Antwort
Es ist zwar eine Eigentumswohnung, stellt aber je nach Hydraulik, evtl. einen Eingriff in die Gesamtanlage dar.
In diesem Fall hilft wohl nur eine Eigentümerversammlung. Ob dann das Vorhaben noch Sinn macht, sollte man abklären.
Bei einem HK Wechsel muß die Leistung der Raumheizlast entsprechen, alles Andere wäre ein Eigentor. Dann wäre auch der Zähler entsprechend anzupassen.