Es ist durchaus möglich , dass Die Führerscheinstelle in solch einem Fall durchaus durch eigene Begutachtunsauflagen die psychische Eignung für Erfüllung der Grundvoraussetzungen dee Anwartschaft auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis bei hinreichenden Vorzweifeln an der Eignungsbestätigung beauftragen müssen könnte .

"MPU" ist für solche Ermessensentscheidungen der Eignungsfeststellung zur Fahreignung von Kraftfahrzeigen besimmter Anforderungsklassen hier nur mal ein verfahrenssystematischer Oberbegriff bestimmter Amtswegungsroutinen in einem Bewilligungsverfahren .

Es geht daher bei einer MPU nicht grundlegend um Vorprivililierungsversagerschaften durch unerwartete Gesetzesverstöße .

Als Autist solltest Du aber besser tunlichst vorab da mal vorab Deine behandelnden Fachärzte zur Thematikbetreuung aufsuchen , denn solche Vorattestierungen können der Fahrerlaubnisbehörde bei Einsichtsanfragen zu ihrer theoretischebn Verfahrens-Vorentscheidung ggf. schon auch deutlich zu Deinen Gunsten helfen "nach Aktenlage" .

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