Im Islam sind außereheliche Beziehungen strengstens verboten, denn diese zählen zu den Dingen, die zur Unzucht führen können. Aus dem Qur'an ergibt sich das Verbot, sich der Unzucht auch nur zu nähern [17:32]. Dies gilt sowohl für Männer als auch für Frauen, ganz gleich, ob du deine Beziehung zu einem Christen, Juden oder Muslim führst. Der Unterschied bei ihnen ist aber, dass du den Christen/Juden niemals heiraten darfst, den Muslim hingegen schon.

Dass dein Bruder als Muslim eine Christin geheiratet hat, ist ihm erlaubt, da die muslimischen Männer die Frauen der drei Buchreligionen heiraten dürfen.

Ich werde deine drei Fragen einzeln beantworten.

»Darf eine Muslima einen Nicht-Muslim heiraten?«

Allah sagt uns, wovon die ungefähre Bedeutung lautet:

{Und verheiratet nicht (die gläubigen Frauen) mit Götzenanbetern, ehe sie glauben. Und ein gläubiger Diener ist besser als ein Götzenanbeter, mag er euch auch noch so gut gefallen. Die Götzenanbeter rufen zum Feuer, doch Allah ruft zum Paradies und zur Verzeihung mit Seiner Erlaubnis und macht den Menschen Seine Zeichen klar, damit sie Seiner gedenken mögen.} [al-Baqarah, 3:221]

Dieser Vers zeigt deutlich, dass es einer muslimischen Frau nicht erlaubt ist, einen nicht-muslimischen Mann zu heiraten. Der Großgelehrte Al-Qurtubi sagt dazu:

{"-Nicht verheiraten- bedeutet, eine muslimische Frau nicht mit einem Ungläubigen zu verheiraten, und die muslimische Nation ist sich einig, dass ein Ungläubiger eine muslimische Frau nicht heiraten darf, ganz gleich, was der Fall sein mag, denn dies zuzulassen, entwürdigt den Islam."} [Tafseer Al-Qurtubi, 3/72]

Allah sagt außerdem, wovon die ungefähre Bedeutung lautet: 

{O ihr, die ihr glaubt, wenn gläubige Frauen als Flüchtlinge zu euch kommen, so prüft sie. Allah weiß am besten, wie ihr Glaube in Wirklichkeit ist. Wenn ihr sie dann gläubig findet, so schickt sie nicht zu den Ungläubigen zurück. Diese (Frauen) sind ihnen nicht erlaubt, noch sind sie (als Ehemänner) diesen (Frauen) erlaubt.} [al-Mumtahanah, 60:10]

In der Interpretation dieses Verses sagt der wissensreiche Gelehrte, Fakr al-Din al-Razi:

{"-Schickt sie nicht zu den Ungläubigen zurück- bedeutet, dass weder die Frauen den Ungläubigen als Ehefrauen, noch die Ungläubigen als Ehemänner dieser Frauen erlaubt sind."} [Tafseer Al-Razi, 29/522]

»Darf ein Muslim eine Nicht-Muslima heiraten?«

Allah erwähnt, wovon die ungefähre Bedeutung lautet:

{Und ehrbare gläubige Frauen und ehrbare Frauen unter den Leuten, denen vor euch die Schrift gegeben wurde, sind euch erlaubt.} [al-Ma'ida, 5:5]

Hieraus erkennen wir, dass es für den muslimischen Mann erlaubt ist, auch eine nicht-muslimische Frau zu heiraten, die Anhängerin des Christen- oder Judentums ist. 

Die interreligiöse Heirat ist an feste Bedingungen geknüpft:
Die Frau muss ʿafīfah (keusch) und edel sein, wie das Wort muhṣanāt in diesem Vers besagt.
Sie muss wirklich eine Jüdin oder Christin sein, die an die Hauptinhalte ihrer Religion glaubt, einschließlich des Glaubens an ihren Propheten (Jesus und/oder Moses) und des Glaubens an ein offenbartes Buch sowie an ein Leben nach dem Tod. Wer behauptet, Jude oder Christ zu sein, und die genannten Grundsätze leugnet, ist aus islamischer Sicht nicht der Leute der Schrift zugehörig.
In einer interreligiösen Ehe schreibt der Islam vor, dass die Kinder von ihrem Vater als Muslime erzogen werden müssen. (Siehe: Nawāzil Fiqhīyyah Al-Muʿāṣarah)
[Shaykh Yūsuf Badāt]

»Darf man im Islam außereheliche Beziehungen führen?«

Allah sagt, wovon die ungefähre Bedeutung lautet:

"Darum heiratet die Frauen mit Erlaubnis ihrer Familien und gebt ihnen ihre Brautgabe nach Billigkeit, wenn sie keusch sind, weder Unzucht treiben noch insgeheim Liebhaber nehmen." [an-Nisa, 4:25]

In seinem Kommentar zu dieser Ayah sagt der bekannte Gelehrte Ibn Kathir:

{"Muhsanat (übersetzt als "keusch") bedeutet, dass die Frauen rein sein sollten und sich nicht der Zina (ungesetzliches sexuelles Verhalten) hingeben, daher werden sie als nicht-"musafihat" beschrieben, was bedeutet, dass sie promiskuitive Frauen sind, die niemanden abweisen, der mit ihnen unmoralische Handlungen begehen will."}

Der große Ibn 'Abbas sagt zu der Formulierung "wa la muttakhidhati akhdan" ("noch insgeheim Liebhaber nehmen") in seinem Tafseer: 

{""Al-Musafihat" meint diejenigen Frauen, die dafür bekannt sind, Zina zu begehen, d.h. die, die niemanden abweisen, der mit ihnen unsittliche Handlungen begehen will."}

Ibn 'Abbas sagt noch: 

{"Muttakhidhati akhdan" bedeutet Liebhaber.} 

Eine ähnliche Interpretation wurde von Abu Hurayrah, Mujahid, al-Sha'bi, al-Dahhak, 'Ata al-Khurasani, Yahya ibn Abi Kathir, Muqatil ibn Hayyan und al-Saddi überliefert. Sie meinten:

{"Es bedeutet Liebende!"} 

Allah sagt zudem, wovon die Bedeutung lautet:

{Und ehrbare gläubige Frauen und ehrbare Frauen unter den Leuten, denen vor euch die Schrift gegeben wurde sind euch erlaubt, wenn ihr ihnen die Brautgabe gebt, und nur für eine Ehe und nicht für Unzucht und heimliche Liebschaften.} [al-Ma'ida, 5:5]

Ibn Kathir sagt hierzu in seiner Auslegung:

{""Muhsineen ghayr musafiheen wa la muttakhidhi akhdan" - Keuschheit anstreben, d.h. sie in den legalen Ehestand nehmen, keinen illegalen Geschlechtsverkehr begehen und sie nicht als Freundinnen nehmen."} 

Allah ermahnt uns, wovon die Bedeutung lautet:

{Und kommt der Unzucht nicht nahe; seht, das ist eine Schändlichkeit und ein übler Weg.} [al-Isra, 17:32]

Der berühmte Gelehrte as-Sa'di sagt in seinem Tafseer zu dieser Ayah:

{"Und das Verbot, sich der Zina zu nähern, ist deutlicher als das Verbot, es zu tun, denn Ersteres schließt das Verbot von allem mit ein, was auch nur dazu führen könnte."}

So wie Allah den Frauen die Bedingung der Keuschheit auferlegt hat, was bedeutet, dass sie sich von Zina fernhalten müssen, so gilt dies auch für die Männer. Der Mann muss ebenfalls rein und keusch sein. Sie sollen also "ghayr musafiheen" sein, d.h. sie sollen keine Unzüchtigen sein, die sich nicht von der Sünde fernhalten und niemanden abweisen, der zu ihnen kommt (zu unmoralischen Zwecken). Sie sollen auch nicht "muttakhidhi akhdan" sein, d.h. diejenigen, die Freundinnen oder weibliche Geliebte haben, mit denen sie eine exklusive Beziehung führen.

Zum Schluss noch ein Vers, der zum Nachdenken anregen sollte, in der Allah uns klarmacht, wovon die ungefähre Bedeutung lautet:

{"Ein Mann, der sich der Unzucht oder des Ehebruchs schuldig gemacht hat, soll keine andere Frau heiraten als eine, die sich ebenso dieser Dinge schuldig gemacht hat […]."} [an-Nur, 24:3]

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Ich hoffe, diese ausführliche Antwort konnte dir helfen. Möge Allah uns fern von den Sünden halten und uns Seine guten Diener werden lassen.

Wā Allāhu 'alam; und Allah weiß es am besten.

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