Antwort
schwerer eingriff in den strassenverkehr ist eine straftat. bis zu 5 jahre knast.
wenn also jemand in voller absicht bewusst solch einen eingriff vornimmt, mit dem ziel schaden anzurichten und aufmerksamkeit zu erregen und anschliessend keine reue zeigt sondern vor gericht die wiederholung solcher taten ankündigt, dann sehe ich hier keine möglichkeit auf eine bewährungsstrafe.
ganz ehrlich? wegknasten. und mit vernünftigen argumenten den kampf gegen den klimawandel fortführen.