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Wenn man sich erstmalig nach der Schule ohne jegliche Berufserfahrung "blind" bei verschiedensten Unternehmen bewirbt , könnte 1 - max. 3 Tage "Probearbeit" zu Beginn an durchaus mal recht hilfreich zum ersten Kurzbeschnuppern sein .
Unentgeltlich darf Probearbeit da aber nur vorgeschaltet werden , wenn der potenzielle Aspirant in dieser Phase zu keinerlei tatsächlich gewinnbringender Betätigung aufgefordert wird , sondern sich das ganze im reinen Mitlauf erst mal nur ansehen soll .
Ansonsten ist orts- / und marktübliche Aufwandentschädigung / Entlohnung für die auf betrieblich geforderte Einsatzleistung zumindest in Höhe des Mindestlohns fällig .
Bei freiwilligen Praktika unter 3 Monaten zuvor festgelegter Dauer oder schulischen Pflichtpraktika gilt die Vergütungspflicht nach dem Mindestlohngesetz leider auch nicht .
So weit mal in der Kurzfassung .