Wenn ein Nachbar für jemanden ein Paket entgegen nimmt und kurz darauf für mindestens 2 Wochen in den Urlaub verreist, was kann der Besteller tun, um an sein Paket zu kommen?

Wenn er überhaupt nichts tun kann, kann er sein Geld zurück verlangen? Und was ist mit dem Rückgaberecht?

Wenn das Versandhaus nur 14 Tage Rückgaberecht nach Zustellung einräumt, das Paket aber beispielsweise 3 Wochen beim Nachbarn in der Wohnung lag, während dieser im Urlaub war und erst nach 3 Wochen sich heraustellt, dass der Artikel beispielsweise defekt ist, oder in der falschen Farbe oder Größe geliefert wurde, hat der Besteller dann noch Anspruch auf Rückgabe?

Er hatte ja 3 Wochen keinen Zugang zum Paket, außer er wäre in die Wohnung des Nachbarn eingebrochen.