Der Gedanke dahinter ist, dass 13 Jährige oder jüngere die Folgen ihres Handelns noch nicht vollständig abschätzen können. Man glaubt also, es sei klüger sie nicht nach Erwachsenemstrafrecht zu behandeln, sondern ihnen mittels pädagogischer und psychotherapeutischer Maßnahmen zu behandeln.

Deshalb kommen 13-jährige Mörder in die Psychatrie und nicht in den Knast.

Deswegen soll das hier:

Hingegen kann das Sorgerecht von den Eltern auf den Staat übertragen werden [das ist ja nicht mal eine Krasse Bestrafung]

auch keine Strafe sein.

Die Frage läuft also darauf hinaus ob man es für vergleichbaren Sachverhalt hält, wenn ein Erwachsener seine untreue Ehefrau erschießt oder ob ein ein Kind ein anderes im Sandkasten tötet. Für mich sind das zwei völlig verschiedene Phänomene und es wäre in meinen Augen absurd, so zu tun, als sei das dasselbe.

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