Es kann im Dienst vorkommen, ja (wenn du also zur Polizei gehst, musst du dich ggf. Gefahren, bis Leib- und Lebensgehfahren aussetzen, Vgl. zu Reizstoffen bspw. das VG Minden, Beschluss vom 24.08.2023 - 12 L 648/23 Fundstelle openJur 2023, 9085). Wenn es in der Ausbildung als Pflicht verlangt wird und du damit - ich schätze völlig zu Recht - nicht einverstanden bist, dann kannst du freilich - wenn du eine gute Begründung hast, bspw., dass du weißt, wie die Waffe wirkt und funktioniert und du dazu nicht ihre Wirkungen selbst an deinem Leib und Leben erfahren musst/denke nur an die Pistole, denn ihrer Wirkung musst du dich auch nicht aussetzen, Logik -, dagegen bspw. den Beschwerdeweg des Verwaltungsrechts (gegebenenfalls bis zu dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte/EGMR) gehen.

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