Antwort
Gegenfrage: Wem gehört die Wohnung? Das sollte rechtlich eine Rolle spielen. Da du erst 16 bist vermutlich deiner Mutter. Sie kann den Zustand der Wohnung also im Rahmen des rechtlichen selbst ändern. Eine Tür die sie zum Aus oder Umzug wieder einsetzt ist kein Problem, natürlich darf sie das.