Ich lese momentan einen Roman, in dem ein Polizeikommisar folgende Aussage trifft:

Solange ein Bandenverbrechen mit vier Jahren, eine Steuerhinterziehung aber mit fünf Jahren bestraft wird, solange ein Mörder mit einem guten Anwalt, der auf psychische Schäden im Kindesalter plädiert, mit zehn Jahren davonkommt, in diesen zehn Jahren brav im Gefängniskirchenchor mitsingt und in der Zelle Marienbilder malt und deshalb als resozialisiert nach sechs Jahren entlassen wird, solange ist etwas faul in unserer Justiz! Denken Sie nur an den Fall in Norddeutschland: Da kommt eine Frau nach einigen Jahren Haft aus der Haftanstalt. Vorzeitig, wegen guter Führung. Und was geschieht? Ein paar Monate späte begeht diese Frau einen Raubüberfall auf eine andere Frau und verletzt sie mit mehreren Messerstichen schwer. Verhaftung, Verhör, klarer Tatbestand. Und wie reagiert die Staatsanwaltschaft? Sie läßt die Frau frei. Kein Inhaftierungsgrund, weil ein nachweisbarer fester Wohnsitz vorhanden ist! - Ja, wo leben wir denn! - Angenommen, ich schlage dir jetzt den Schädel ein – mit 'nem Bierglas, nachdem ich schon vier Bier und zwei Schnäpse geschluckt habe. Was nun? Sehr wenig. Ich kann nachweisen, daß ich vor Jahren einen Autounfall hatte, mit einem Schädel-Hirn-Trauma. Ein Psychiater bescheinigt mir, daß ich im Augenblick des Mordes aufgrund einer Alkoholisierung in einem einmaligen Affekt-Tunnelsyndrom gehandelt habe, wobei das Wort 'einmal' das wichtigste ist … Kein Gericht wird mich wegen Mordes verurteilen, höchstens wegen Totschlags bei einer vorübergehenden Unzurechnungsfähigkeit. Da kommt ein mildes Urteil raus! Dabei wollte ich dich umbringen! Es war eiskalter Mord! Aber ich laufe weiter frei herum und du bist tot! - Bei uns ist eine Menge faul in der Justiz. [Die Ecstasy-Affäre von Heinz G. Konsalik, Ausgabe von 1996]

Es ist selbstverständlich ein Roman mit einer fiktionalen Handlung, dennoch beobachtet man immer wieder, auch in den modernen sozialen Netzwerken, dass öffentlich bekannte Gerichtsurteile teilweise als zu lasch eingestuft werden. Oft hört man, dass eine Gefängnisstrafe viel zu kurz sei.

Wie bewertet ihr das ganze - auch in Hinblick auf die teils überspitze Aussage des Kommissars? (Ich bitte um sachliche, begründete Beiträge.)