Entscheidend sind sowohl Alter wie auch der Grund der Betreuung - nur "psychische Störungen" sind ja nicht sehr aussagekräftig, also um was geht es genau.

Grundsätzlich macht sich, wenn überhaupt, der Betreuer strafbar, weil er ein Abhängigkeitsverhältnis ausnutzt. D.h., innerhalb dieser Betreuung bist Du gewissermaßen der Mensch in der hilflosen oder schutzbefohlenen Lage, der Betreuer also in einer Machtposition, die er ausnutzt.

Ob die sexuelle Befriedigung nun Teil einer Massage ist oder ob Du dabei Bewerbungen schreibst oder betest, ist völlig gleichgültig. Fakt ist, dass er sich sexuell befriedigen lässt - der Rahmen ist nebensächlich.

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