Hallo, ich hätte mal eine Frage bezüglich meines Führerscheins. Und zwar endet nach einem 1 Jahr meine Frist zur Absolvierung der Theorieprüfung aufgrund verschiedener Umstände, unter anderem Corona gehe ich davon aus das ich es voraussichtlich nicht schaffen werde meine Prüfung diesen Zeitraum zu absolvieren. Daher wollte ich wissen wie dies Gesetzlich geregelt ist und ob es diesbezüglich einen Paragraphen gibt, auf den ich mich berufen kann. Ich würde nämlich gerne beim Landesverkehrsbetrieb um eine Verlängerung der Theorieprüfung bitten. Ich hoffe jemand kann mir hier weiter helfen. Vielen Dank im Voraus.