In erster Linie versichert eine Unfallversicherung gegen bleibende Schäden nach einem Unfall. Wenn der Arm nicht ganz ab ist und auch nicht mehr nachwächst steht Dir bei bleibendenschäden ein Anteil aus der Invaliditätssumme zu.
Wichtig ist zunächst mal, den Unfall schnellstens bei der Versicherung anzuzeigen. Danach ist wichtig, die Fristen einzuhalten. In Standartvertägen hast Du dich vor Ablauf eines Jahres zu melden und um Feststellung der bleibenden Schäden zu bitten.

Was Deine Versicherung neben den Rettungs- und Bergungskosten noch versichert, wurde zwischen Dir und der Versicherung bei Vertragsabschluss / Novellierung vereinbart. Genaue Auskunft gibt Deine Police.

Mögliche Gimmicks zb.:

  • Krankenhaustagegeld
  • Krankentagegeld
  • Genesungsgeld
  • Schmerzensgeld (festgelgte Summe bei zb. Knochenbrüche /Muskelrisse)
  • Unfallrente (bei bleibenden Schäden von mind. 50% nach Gliedertaxe)
  • Schönheitsoperationen nach Unfall (auch für Zahnersatz)
  • Rehamaßnahmen
  • Pflege u. Hilfsdienste (zb. Haustierbetreuung, Essen auf Rädern, Hausmeisterservice usw.)
  • Fitnessstudio für ein oder mehr Jahre
  • usw usw usw.
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