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Antwort
Nicht verrechnen aber berechnen und das rückwirkend ab Fälligkeit. Eine Rechnung ist fällig sobald der Auftragnehmer seinen Teil des Vertrages erfüllt hat und nicht erst am Datum des Zahlungsziel.
Hast Du einen Vertrag angenommen und am 01.08. erfüllt, die Rechnung aber erst am 10.08. mit Zahlungsziel 20.08. fakturiert, befindet sich der Schuldner ab dem 01.08. in Verzug, bei der späteren Mahnung kannst du die Zinsen dann ab Fertigstellung berechnen sofern nichts anderes vereinbart wurde oder in deinen AGB geregelt wurde.