Mit der "normalen" Klasse B darfst Du maximal Kleinkrafträder mit nicht mehr als 50 ccm und nicht mehr als 50 ( 60 KM/h bei alten DDR-Simsons ) fahren .
Wenn Du die Klasse B hingegen mindestens 5 Jahre in Deinem Besitz hast , so kannst Du durch eine "Fahrerschulung" ohne Prüfungen auf B196 für Leichtkrafträder bis 125 ccm und da nicht mehr als 0,1 KW / KG bzw. max. 15 KW erweitern .