Wir möchten eine Verschönerung einer Hauswand auf unserem Grundstück vornehmen.
Diese graue, kaputte Hauswand stellt zum Teil die Grenze zum Nachbarschaftsgrundstück her und gehört zu einem Gebäude des Nachbarn. Müssen wir ihn um Erlaubnis fragen, wenn wir diese Scheunen-Hauswand auf unserer Seite hell streichen möchten? Es ist auf seinem Grundstück die linke Seite. Ich glaubte, dass es immer die rechte Seite eines Grundstückes ist, für die man als Eigentümer zuständig ist. Und die linke Seite obliegt dem Nachbarn.
weiß hier jemand wie das in Rheinland-Pfalz geregelt ist?