Antwort
Da ein Pulli keine geeignete Sportbekleidung ist, denke ich schon, dass der Lehrer verlangen kann, statt des Pulli's ein TShirt zu tragen. Er trägt die Verantwortung, wenn das Kind aufgrund ungeeigneter Sportkleidung durch Überhitzung umkippt.
Bei Krankheitsverdacht kann der Lehrer sich nur an die Eltern wenden und hoffen, dass diese einen Arzt einschalten. Eigene "Untersuchungen" darf der Lehrer natürlich nicht durchführen.
Aber auch trotz der Kleidung kann der Lehrer deutliches Untergewicht erkennen. Wenn die Eltern nicht handeln, sollte er sich an das Jugendamt wenden, aufgrund Kindeswohlgefährung durch unterlassene Fürsorge der Eltern.