Taufschein ändern nach Personenstandsänderung?
Kann man, wenn man Mitglied der katholischen Kirche ist, seinen Taufschein nach einer Personenstandsänderung ändern lassen? Schließlich gilt laut §5 TSG das Offenbarungsverbot, welches demnächst mit dem Selbstbestimmungsgesetzt verschärft wird?
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