Antwort
In aller Kürze:
"Die Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb und Besitz der Waffe. Die Waffe darf aber nicht geführt (d.h. außerhalb von Wohn- und Betriebsräumen sowie eingefriedeten Liegenschaften geladen getragen) werden. Der Waffenpass berechtigt zum Erwerb, Besitz und dem Führen der Waffe."
Bei Kettner.com gibt es detailiertere Auskünfte zum Waffengesetz:
https://www.kettner.com/at_de/waffengesetz/#:~:text=Die%20Waffenbesitzkarte%20berechtigt%20zum%20Erwerb,und%20dem%20F%C3%BChren%20der%20Waffe.
P.S: Waffenpass=Waffenschein.