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Antwort
Kinderzuschlag bekommt man wenn :
- Das monatliche Einkommen mindestens 900 Euro für Paare , oder 600 Euro bei alleinerziehenden Eltern beträgt .
- Das Kind unter 25 Jahre ist , unverheiratet , und bei den Eltern wohnt.
- für das Kind bereits Kindergeld beantragt und bewilligt wurde .
Eine Auszahlung des Kinderzuschlages gibt es jedoch nur ab dann , wenn dadurch samt Einkommen , Kindergeld und etwaigem Wohngeld ein ( fiktiver ) Anspruch auf ALG II + KDU für die Familie entfallen würde .