Alles Nachfolgende für Berlin. An der Endstation in der U-Bahn sitzen bleiben:

In der Regel fährt der U-Bahnzug auf sog. Kehrgleis in der Kehranlage.

Von dort aus gehts wieder zurück auf den Bahnsteig in Richtung des anderen Endbahnhofs. Der U-Bahnfahrer geht auf einer zum Zug parallel laufendem Rampe zum anderen Ende des Zuges.

"Unfreiwillige Mitfahrt" von Fahrgästen in die Kehranlage:

. abgesehen davon, daß diese Fahrgäste dazu verpflichtet sind, am Bahnsteig vorher auszusteigen

. bedeutet keine Gefahr WENN sie im U-Bahnwagen verbleiben und nicht eigenmächtig versuchen auszusteigen. Der Zug fährt innerhalb weniger Minuten wieder zum Bahnsteig zurück.

In Kehranlagen gibts div. Gefahrenpunkte, welche durchaus tödlich sind (Stromschiene, vom anderen Zug erfasst zu werden usw.)

Diese Gefahrenpunkte kennt der U-Bahnzug-Fahrer jedoch nicht der Fahrgast.

Kontrolle des U-Bahnfahrers nach Fahrgästen vor der Einfahrt in die Kehranlage

Im laufenden Betrieb steht i.d.R. keine entspr. Zeit zur Verfügung um z.B. einen 6-Wagenzug entspr. zu kontrollieren.

Der Zug wird an einem Endbahnhof ausgesetzt:

In dem Fall kontrolliert der U-Bahnfahrer SEHR WOHL auf im Waggon zurückgebliebene Fahrgäste, BEVOR er zum Abstellgleis fährt. Weigern sich Fahrgäste hier auszusteigen:

. verstößt derjenige Fahrgast u.a. gegen geltendes Hausrecht

. begibt sich derjenige Fahrgast damit in nicht unerhebliche Gefahren (wie vorher bereits erwähnt)

. holt der U-Bahnfahrer in derartigen Fällen den Sicherheitsdienst bzw. Polizei.

Die hier zu lesende Argumentation "bei der letzten Bahn ins Depot zu kommen und dort ggfs. übernachten zu müssen" trifft zumindest für Berlin mit Sicherheit NICHT zu.

Alles Vorstehende beruht auf eigener Praxiserfahrung.

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