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An der Stelle an der Du ein Geschäft in eigenem Risiko führst bist Du Selbstständiger oder Freiberufler. Als Gesellschafter bist Du nur mit deinem Kapital beteiligt, dadurch ändert sich dein Status nicht. Als Geschäftsführer einer Personen oder Kapitalgesellschaft zb. einer GmbH bist Du Angestellter auch wenn du selbst Gesellschafter bist. Das hat auch nichts mit der Steuer zu tun. Du musst selbstverständlich deine Entnehmen und geldwerten Vorteile als Einkommen versteuern. Unterschiede ergeben sich nur bei den Werbungskosten. Als Selbständiger oder Freiberufler hast Du im Grunde nicht mehr viele Möglichkeiten privat etwas abzusetzen, über das Unternehmen natürlich umso mehr. Einzig der Status in der Sozialversicherung ist von Bedeutung, nicht bei der Steuer.