Hallo Zusammen,

ist ein Scheinstudium steuerlich absetzbar?

Rahmenbedingungen:

  • gleichzeitig wird eine Vollzeitbeschäftigung ausgeübt
  • Studium hat nichts mit ausgeübter Tätigkeit zu tun 
  • kein Erststudium
  • Scheinstudium im Status „ordentlich (Vollzeit-)Studierender

Vielen Dank!