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Antwort
die Klausel sagt doch einiges aus. Die Besitzerin kann ihr Eigentum zurück verlangen, jedoch im Tierheim hätte sie für die Unterbringungskosten aufkommen müssen. Was genau hast du mit dem Tierheim vereinbart? Übernahme, Pflege oder was für einen Vertrag auch immer. Denn das Tierheim hat auch keine Handhabe den Hund zu veräußern, denn es wurde auch kein Eigentümer. Es ist knifflig, dass Beste ist in deinem Fall, um auf der ganz sicheren Seite zu sein einen Anwalt zu fragen.