Ich habe ein Verwarnungsgeld von 15 Euro Fristgemäss unter Vorbehalt bezahlt. Dies hatte ich bei Verwarnungsn seit 30 Jahren immer so gemacht, ohne Probleme - bishher..

Nun ist die betreffende Stelle der Stadt Mindelheim der Meinung, keine Zahlungen unter Vorbehalt akzeptieren zu wollen.

Nach Erstattung seitens Mindelheim forschte ich nach. Es gibt kein Gesetz, dass eine Zahlung u.V. verbietet. Weiterhin besagt „§ 56 Abs. 2 „OWiG“, dass durch Zahlung des Verwarnungsgeldes die Verwarnung als aktzeptiert gilt. Dort steht nichts von "nur wenn es nicht unter Vorbehalt gezahlt wurde"...

Nun erhalte ich einen Bussgeldbescheid, gegen den ich Einspruch einlegte. Am 28.1. ist ein Gerichtstermin...

In der Einladung wurde mir nahegelegt, den Einspruch doch noch zurück zu ziehen, da angeblich keine Aussicht auf Erfolg bestehe.. Das ist aber sicher eine Einschüchterungsklausel, denn ich habe nichts, aber auch gar nichts unrechtes getan.

Hatte jemand schon so einen "lächerlichen" Fall, und wie ging er aus?

Am Ende der Verhandlung werde ich hier gerne auch Namen veröffentlichen, denn wir sollten uns nicht alles gefallen lassen.

Gruss

Joe