Antwort
Wenn Du bei einem Auftritt das Lied coverst, brauchst Du keinerlei Genehmigung. Eventuelle GEMA-Gebühren zahlt der Veranstalter.
Wenn Du auf Tonträgern die Coverversion aufnehmen willst und einen Gesangstitel instrumental spielst oder mit anderem Text oder so, dann musst Du den Verlag um Erlaubnis fragen.
Wenn Du dagegen den Gesangstitel singst mit gleichem Text, dann reicht die ganz normale GEMA Meldung des Tonträgers.