Ich bin praktizierender Jude. Leider bin ich momentan wieder arbeitslos und eigentlich auch auf der Suche nach einem Job. Meine Frage wäre jetzt, ob ich denn einen sog. Vermittlungsvorschlag vom JobCenter aus religiösen Gründen ablehnen dürfte und trotzdem keine Kürzungen bekomme? Ich habe nämlich einen Vorschlag zum Einzelhandelskaufmann im Supermarkt erhalten, mein Rabbi sagt aber, ich darf kein Schweinefleisch vertreiben. Gilt das als Grund für mich, die Arbeit (nach § 121 [SGB III]) als unzumutbar einzustufen?