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Antwort
Bei einem Minijob muß der Arbeitgeber von sich aus schon gut vorherplanen in Einhaltung der Rahmenbedingungen , wenn es um flexibel einsetzbare Kräfte geht .
So lange es im Arbeitsvertrag selbst beim Minijob keine Vereinbarung zur garantierten Mindestarbeitszeit gibt , hast Du damit leider auch kein Anrecht zur Verlangung von entsprechenden Mindestkontingenten .