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Antwort
Ist eindeutig Verletzung des Persönlichkeitsrechtes sie darf dich zwar filmen, (Bilder und Videos zum selbst behalt sind erlaubt) aber nicht veröffentlichen/vervielfältigen. https://www.lfm-nrw.de/fileadmin/lfm-nrw/Publikationen-Download/Infoblaetter/pdfs_neu/Programmbeobachter-Persoenlichkeitsrecht.pdf