Hallo,
als Schülerin darfst Du durchaus vom Prnzip her auch zwei Minijobs parallel haben, wenn deren beiden Gesamteinkommen in der Summe monatlich nicht über 450 Euro ( alt ) , bzw. neu 520 Euro monatlich nicht "vorhersehbar" übersteigen.
Kämest Du "absehbar" in der Summe beider Jobs ( regelmäßig ) über die Grenze von 450/520 Euro monatlich, so würden beide Minijobs im Worst Case gemeinsam sozialabgabenpflichtig berücksichtigt werden, womit Du dann in etwa mit 21 bis 22% Abgaben bei den Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung zu rechnen hättest.
Soweit mal ganz stark vereinfacht, denn bei Deinem Alter von derzeit 14 - 15 Jahren sind dann auch noch die gesetzlichen Vorgaben und Einschränkungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes von sehr wichtiger Bedeutung.
LG, MZ