Darf der Lehrer auf Verdacht Fehlzeiten eintragen?

Hallo,

Bei mir in der Berufsschule hat sich heute folgendes Scenario ergeben:

Am Montag haben wir in den letzten beiden Stunden, weil die Sporthalle nicht nutzbar war, stattdessen einen "Ausflug" gemacht. dabei haben sich offenbar zwei Schüler unterwegs "verabschiedet", sprich von 16 waren nur noch 14 da.

Unterwegs hat der Lehrer ab und zu ohne unser Wissen durchgezählt und hat das natürlich gemerkt, konnte aber nicht zuordnen, wer gefehlt hat.

Heute hat unser Klassenlehrer nun darauf aufmerksam gemacht, das zwei Schüler der Klasse an besagten beiden Stunden gefehlt hätte, was definitiv nicht stimmt, die beiden eingetragenen waren da, das kann die Gesamte Klasse bezeugen und es gibt eine Videoaufnahme, wo die beiden zu sehen sind, diese wird Rechtlich natürlich nicht als Beweis anerkannt.

Das Problem hierbei ist nun, dass der Lehrer (von den beiden Stunden am Montag) diese beiden nach Zufallsprinzip ausgewählt hat, um uns als Klasse druck zu machen, damit die beiden die wirklich gefehlt haben sich melden oder gemeldet werden. Das hat er so wie ich es gerade schreibe, vor der gesamten Klasse in Gegenwart unseres Klassenlehrers geäußert.

Er hat also zwei unschuldige als unentschuldigt fehlend eingetragen, um Druck auf die Klasse auszuüben. Keiner weiß wirklich wer da gefehlt hat, oder will es zumindest nicht wissen, dass die beiden sich deswegen melden werden, kann ich mir auch nicht vorstellen.

Einer der beiden, der jetzt die Fehlzeit erhalten hat, ist einer unserer Klassenbesten, welcher im übrigen seine Ausbildungszeit um ein Jahr verkürzt hat und jetzt in drei Wochen seine Abschlussprüfung ablegt.

Das macht absolut keinen Sinn, das ausgerechnet er einfach den Unterricht schwänzt, zumal ich selbst gesehen habe, dass er bis zum ende da war.

Meine Frage hier zu ist nun, steht im Schulgesetz, irgendwo ein Eintrag zu solchen Verfahrensweisen, ob der Lehrer solche "Pädagogischen Maßnahmen" anwenden darf?

In meinen Augen ist das rechtlich sehr fragwürdig, das ist ja im Grunde Erpressung auf kosten unschuldiger.

Ich würde mich freuen wenn ihr mir hier weiterhelfen könntet, dadurch das er willkürlich ausgewählt hat, hätte das wirklich jeden bei uns treffen können.

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das schulgesetz ist da irrelevant, dein Lehrer muss es nachweisen können, solange ihr als Kollektiv sagt war jeder da und er nicht sagen kann wer gefehlt hat, hat er nen max gemacht

ansonsten das video dürft ihr mit zustimmung der betreffenden personen als beweis vorbringen.

und ihr könnt euch natürlich bei der schulleitung beschweren

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