Ich habe in der Schweiz gearbeitet und bin arbeitslos geworden. Dadurch habe ich mich verschuldet, konnte artzrechnungen und versicherungen, sowie bussen nicht zahlen. jetzt bin ich wieder nach deutschland gezogen und habe die schulden "dort" gelassen. ich habe gelesen, dass die schweiz mit deutschland kein auslieferungsabkommen hat, also diese schulden nicht eintreiben kann. mir stellt sich nur die frage, was passiert wenn ich die grenze in die schweiz mal wieder übertrete? haftbefehl? aufforderung zur zahlung? würde ich dort nochmal für ne woche arbeiten, kriegen "die" das mit...

danke für alle ernstgemeinten antworten.