Antwort
Letzten Endes bleibt es sowieso Ländersache wie der RS eingesetzt wird. In Schleswig-Holstein darf auch jetzt schon nicht jeder RS auf den RTW als Fahrer sondern nur wer 200 Einsätze auf dem RTW als Praktikant nachweisen kann darf als Fahrer auf den RTW. Auf der anderen Seite gibt es in Ländern wie Bayern und Baden-Würtemberg nur die Vorrausetzung "geeignete Person" für den Fahrer auf dem RTW. Dementsprechend würde ich mir als RS jetzt noch gar keine Gedanken darüber machen, da letzten Endes dein Bundesland entscheiden muss wie in Zukunft die Rettungsmittel besetzt sein müssen. Arbeit wirst du auf jeden Fall haben, nur ob sie auf dem RTW ist bleibt offen.