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Antwort
Vom TÜV selbst würdest Du die zwei Jahre Folge-HU dann nur ab dem Ablaufdatum der vorherigen HU bekommen . ( also maximal bis 04-2022 )
Der TÜV selber darf keine Strafen im Sinne des Ordnungswidrigkeitenkataloges verhängen , aber bei mehr als 2 Monaten Überschreitung des Gültigkeitszeitraums der letzten HU muß er eine "erweiterte Hauptuntersuchung" vornehmen , die teurer als die reguläre HU wird .
Beachte im öffentlichen Straßenverkehr , daß eine Überschreitung der HU - Intervalle nach § 29 StVZO eine Ordnungswidrigkeit darstellt , welche je nach Dauer der Überschreitung mit einem Verwarngeld bis hinein in den Bußgeldbereich + 1 Punkt von der Polizei geahndet werden kann . ( wenn man Dich fahrend mit dem KRad erwischt )