Sehr geehrte Damen und Herren,

mir wurde seitens Arzt eine Notwendigkeitsbescheinigung für eine Ernährungsberatung erteilt, diese habe ich mit einem Kostenvoranschlag an die DEBEKA PKV geschickt und als Antwort kam, dass das ganze nicht erstattet wird, da es nicht in den Tarifbedingungen abgedeckt ist.

Es wurde aber ärztlich als notwendig eingestuft, geht das also wirklich nicht durch? Mein Tarif ist B50