Antwort
Zugegebenermaßen klingt erstmal extremst sonderbar, andererseits erlaubt das BGB Ehen zwischen Cousin-Verwandten aller Verwandtschaftsgrade.
Ich verstehe, dass es für dich Unbehagen auslöst, aber da es nicht illegal ist und beide erwachsen sind, ist das wohl letztlich deren Angelegenheit.