Ja, kann man

fall 1

die lbl. Mutter gibt dem kind keinen namen mit. In dem fall können die adoptiveltern von vornherein einen eigenen namen vergeben

fall 2

die lbl mutter gibt dem kind einen namen. Die adoptiveltern übernehman diesen namen. Keine änderung erforderlixh

fall 3

die lbl mutter vergibt zwar einen nsmen, die adoptiveltern wollen oder können diesen namen aber nicht übernehmen

in diesem fall wird mit den adoptionsunterlagen auch ein amtrag auf namensänderung beim vormundschaftsgericht eingereicht, welchen das gericht zum wohl des kindes entscheiden wird

oben genanntes gilt hauptsächlich bei adoption direkt bei geburt, bei älteren kindern fände ich es äusserst unangebracht hier was zu ändern ausnahme wäre hier eine reine änderung der Schreibung damit der name ins persönliche umfeld passt, also z. B. Thomasz wird geändert in Thomas.