Mir geht es hierbei nicht um Handys, obwohl die Gesetzeslage gleich sein müsste. Die Lehrkraft darf Schülereigentum beispielweise einen Ball als Ordnungsmaßnahme im Unterricht beschlagnahmen. Darf sie dieses auch nach der Unterrichtsstunde, bis Ende des Schul- oder sogar ganzen Tages behalten? Das meiste, das ich dazu fand war dagegen. Wenn möglich mit Nachweis aus dem Gesetz, vorzugsweise Schulgesetz (SchG)