Moin, die Frage wird etwas länger aber ist unglaublich wichtig. Ich bewerbe mich sowohl bei der Landes-, als auch bei der Bundespolizei. Ich bin bei beiden gerade im Bewerbungsprozess und mir sind Fragen aufgekommen die ich gerne hier stellen würde. Fangen wir bei der Bundespolizei an:

Beim Dokument "Einwilligung zur Akteneinsicht" ist mir eine Frage aufgekommen. Auf diesem steht nämlich, dass das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft zwingend erforderlich sei. Ich habe keine Vorstrafen oder sonstige Vermerkungen in jeglichen Akten in die geschaut werden soll. Ist dieses Dokument Pflicht bei der Bewerbung? Wenn ja, wie bekomme ich das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft denn?

Nun zur Landespolizei:

Dort kommt die Frage: "Haben Sie bereits eine Berufsausbildung/ein Studium abgeschlossen oder befinden Sie sich noch in einer Ausbildung/einem Studium?"

Ja, ich bin mitten in einer Ausbildung. Diese würde ich Kündigen sobald ich erfahre ob ich angenommen wurde. Meine Fragen kommen jetzt. Wenn ich nämlich nun auf "weiter" klicke, dann soll ich auf der nächsten Seite angeben an welchem Datum die Ausbildung beendet wird. Dies weiß ich ja noch gar nicht. Dort bin ich mir unsicher welches Datum ich nun hinschreiben soll. Direkt unter dem Feld fürs Datum soll ich ein Dokument hochladen und zwar: "Berufsschulabschlusszeugnis, Berufs- oder Studienabschluss, Gesellenbrief etc." 

Ich habe die Ausbildung aber noch nicht abgeschlossen, weshalb ich mich jetzt Frage, was ich denn dort hochladen kann. Mein Schulanschlusszeugnis habe ich bereits im Bewerbungsprozess hochgeladen und nichts hochladen ist keine Option. Ich habe jedoch kein Abschlusszeugnis von meiner Ausbildung. 

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!