Antwort
Diese Frage ist im Nachherein kaum belastbar zu beantworten, zumal Mieter kaum eine Handhabe besitzen, mangelnde Energieeffizienz rechtlich geltend zu machen.
Normal wäre z.B., wenn unter der Voraussetzung, dass der Wärmeerzeuger ein GBW Kessel ist, der Verbrauch 1,07...1,15 mal so hoch ist, wie der mittels WMZ gemessene Bedarf.